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SFS - WIPPRA

Benutzerordnung

 

Kletterfelsen Wippra

 

1. Betreiber der Anlage ist der Ski - und Freizeitsport Wippra.e.V. Er bzw. von ihm

    Autorisierte üben das Hausrecht aus. Den anweisungen des Aufsichtspersonals

    ist  unbedingt  Folge zu leisten.

 

2. Nur Befugte dürfen die Kletteranlage Betreten und dort Klettern. Befugt sind:

     alle Personen, die im Besitz eines gültigen Kletterausweises sind.

 

3. Mit dem Betreten der Anlage erkennt der Nutzer diese Benutzerordnung an. Bei

    Verstößen kann ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden.

 

4. Aufenthalt und Kletternutzung sind den Berechtigten innerhalb der vereinbarten

    Zeit gestattetund erfolgen auf eigene Gefahr für Gesundheit und Leben der

   Sportausübenden sowie gegenüber anderen Anwesenden und deren Eigentum.

 

5. Tieren ist der Aufenthalt innerhalb der Umzäunung untersagt.

 

6. Die Nutzung des Kletterfelsens und des Boulderbereichs erfolgt ausschließlich

    zur Ausübung des Klettersports. Für das Klettern in der Unkritischen Kletterzone

    ( unterhalb der grauen Markierung ) gilt die Spielplatzverordnung ( in der

    Geschäftsstelle des SFS Wippra e.V. einsehbar ).

 

7. Beim Klettern am Felsen sind nachfolgende Verhaltensweisen zwingend

   einzuhalten:

  - Kletternde und Sichernde haben Klettergurte zu verwenden (empfohlen:

     Brust - und Sitz bzw. Hüftgurt mit Schlinge verbunden ).

  - Zum Sichern sind nur moderne Methoden ( empfohlen: HMS ) und

     handelsübliche geprüfte Materialien (UIAA - bzw. CA - Norm ) zu verwenden.

  - Das Übersteigen der farblich gekennzeichneten Linie im Vorstieg ist nur

    geübten bzw.versierten Kletterern gestattet !!!

  - Der Sichernde soll sich stehend, nahe der Wand, unterhalb der Kletterroute

    und leicht seitlich versetzt zu ihr befinden.

  - Zur Zwischensicherung beim Vorstieg sind ausschließlich die vorhandenen

    Haken bzw. Ringe zu benutzen , für das Ablassen ( bei Topropesicherung )

    oder beim Abseilen die vorhandenen Ringe der Umlenkhaken.

  - Es gilt ein Verbot für die Schaffung zusätzlicher Sicherungspunkte durch

    Verwendung weiterer - insbesondere metallischer - Sicherungsmittel wie

    ( z.B. Klemmseile ).

  - Tritte, Griffe, Haken und Umlenkeinrichtungen dürfen von den Benutzern

     weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

  - Im Vorstieg müssen vorhandene Zwischensicherungen eingehängt werden und

    dürfen während die Route beklettert wird nicht von anderen Kletterern

    ausgehängt werden. Es ist untersagt in schon besetzte Routen einzusteigen.

 

8. Alkohol, Drogen u.ä sind bei der sportlichen Nutzung der Anlage Verboten.

    Rauchen innerhalb der Umzäunung ist nicht gestattet.

 

9. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur mit schriftlicher 

    Zustimmung eines Erziehungsberechtigten als Mitglieder einer beaufsichtigten 

    Sportgruppe oder in Begleitung eines Aufsichtspflichtigen klettern.

    Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bedürfen zum Klettern der

    schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

 

10. Bei Blitzgefahr, starken Wind sowie Dunkelheit (außer bei Veranstaltungen mit

      künstlicher Beleuchtung) darf nicht Geklettert werden und die Anlage ist zu

      verlassen.

 

11. Die Tür zur Klettereinrichtung ist geschlossen zu halten. Nachts, spätestens

      bei Einbruch der Dunkelheit ist die Tür abzuschließen.

 

12. Klettergriffe oder Betonteile können sich jeder Zeit unvorhersehbar lockern

       oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden

       oder  verletzen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der

       angebrachten Griffe / Felsstruktur. Mit herabfallenden Klettermaterial ist

      jedoch zu rechnen.

 

13. Schäden wie Griff - Trittausbrüche oder lockere Tritte / Griffe oder defekte

      Hake  / Ringe bzw. Oberflächen sind unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen

      Für Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung hat der Verursacher voll

      aufzukommen. 

 

14. Veränderungen von Griffen / Tritten bzw. Haken / Ringe obliegen nur dem

      Betreiber bzw. von ihm Beauftragten.

 

15. Die Anlage ist sauber zu halten. Mitgebrachte Gegenstände, Verpackungen

       usw. sind nach Beendigung der Benutzung wieder mitzunehmen

       bzw.zu entsorgen.

 

16. Während des freien Kletterns durch die Öffentlichkeit ( Freies Klettern ohne

      Betreuung ) ist eine Nutzung durch Sportgruppen nur im gekennzeichneten

      Bereich erlaubt.

 

17. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für verloren gegangene und

      beschädigte Sachen.

 

18. Unbefugte, die die Kletteranlage nutzen bzw. nicht im Besitz einer gültigen

      Kletterkarte sind und innerhalb der Anlage angetroffen werden, können

      Dauerhaft oder auf eine Zeit von der Benutzung der Kletteranlage

      ausgeschlossen werden.

 

19. Bei Gruppen hat  / haben der / die Leiter / Leiterin der Gruppe dafür

       zu sorgen, das die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe

       in allen Punkten erfüllt wird. Leiter / Leiterin müssen Volljährig sein.

 

20. Wiederrufliches Nutzen der Kletteranlage ( Einbruch ) führt zwangsläufig zum

      Haftungsausschluß, evtl. zum Schadensersatz und ggf. zur Strafanzeige.

 

21. FÜR UNBEFUGTES NUTZEN WIRD EINE ERHÖHTE KLETTERGEBÜHR IN DER

      HÖHE VON 40,00 € ERHOBEN !!!

 

 Copyright © 2012 by Sylvio Wiegandt