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SFS - WIPPRA
Benutzerordnung
Kletterfelsen Wippra
1. Betreiber der Anlage ist der Ski - und Freizeitsport Wippra.e.V. Er bzw. von ihm
Autorisierte üben das Hausrecht aus. Den anweisungen des Aufsichtspersonals
ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Nur Befugte dürfen die Kletteranlage Betreten und dort Klettern. Befugt sind:
alle Personen, die im Besitz eines gültigen Kletterausweises sind.
3. Mit dem Betreten der Anlage erkennt der Nutzer diese Benutzerordnung an. Bei
Verstößen kann ein Nutzungsverbot ausgesprochen werden.
4. Aufenthalt und Kletternutzung sind den Berechtigten innerhalb der vereinbarten
Zeit gestattetund erfolgen auf eigene Gefahr für Gesundheit und Leben der
Sportausübenden sowie gegenüber anderen Anwesenden und deren Eigentum.
5. Tieren ist der Aufenthalt innerhalb der Umzäunung untersagt.
6. Die Nutzung des Kletterfelsens und des Boulderbereichs erfolgt ausschließlich
zur Ausübung des Klettersports. Für das Klettern in der Unkritischen Kletterzone
( unterhalb der grauen Markierung ) gilt die Spielplatzverordnung ( in der
Geschäftsstelle des SFS Wippra e.V. einsehbar ).
7. Beim Klettern am Felsen sind nachfolgende Verhaltensweisen zwingend
einzuhalten:
- Kletternde und Sichernde haben Klettergurte zu verwenden (empfohlen:
Brust - und Sitz bzw. Hüftgurt mit Schlinge verbunden ).
- Zum Sichern sind nur moderne Methoden ( empfohlen: HMS ) und
handelsübliche geprüfte Materialien (UIAA - bzw. CA - Norm ) zu verwenden.
- Das Übersteigen der farblich gekennzeichneten Linie im Vorstieg ist nur
geübten bzw.versierten Kletterern gestattet !!!
- Der Sichernde soll sich stehend, nahe der Wand, unterhalb der Kletterroute
und leicht seitlich versetzt zu ihr befinden.
- Zur Zwischensicherung beim Vorstieg sind ausschließlich die vorhandenen
Haken bzw. Ringe zu benutzen , für das Ablassen ( bei Topropesicherung )
oder beim Abseilen die vorhandenen Ringe der Umlenkhaken.
- Es gilt ein Verbot für die Schaffung zusätzlicher Sicherungspunkte durch
Verwendung weiterer - insbesondere metallischer - Sicherungsmittel wie
( z.B. Klemmseile ).
- Tritte, Griffe, Haken und Umlenkeinrichtungen dürfen von den Benutzern
weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.
- Im Vorstieg müssen vorhandene Zwischensicherungen eingehängt werden und
dürfen während die Route beklettert wird nicht von anderen Kletterern
ausgehängt werden. Es ist untersagt in schon besetzte Routen einzusteigen.
8. Alkohol, Drogen u.ä sind bei der sportlichen Nutzung der Anlage Verboten.
Rauchen innerhalb der Umzäunung ist nicht gestattet.
9. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung eines Erziehungsberechtigten als Mitglieder einer beaufsichtigten
Sportgruppe oder in Begleitung eines Aufsichtspflichtigen klettern.
Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bedürfen zum Klettern der
schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
10. Bei Blitzgefahr, starken Wind sowie Dunkelheit (außer bei Veranstaltungen mit
künstlicher Beleuchtung) darf nicht Geklettert werden und die Anlage ist zu
verlassen.
11. Die Tür zur Klettereinrichtung ist geschlossen zu halten. Nachts, spätestens
bei Einbruch der Dunkelheit ist die Tür abzuschließen.
12. Klettergriffe oder Betonteile können sich jeder Zeit unvorhersehbar lockern
oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden
oder verletzen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der
angebrachten Griffe / Felsstruktur. Mit herabfallenden Klettermaterial ist
jedoch zu rechnen.
13. Schäden wie Griff - Trittausbrüche oder lockere Tritte / Griffe oder defekte
Hake / Ringe bzw. Oberflächen sind unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen
Für Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung hat der Verursacher voll
aufzukommen.
14. Veränderungen von Griffen / Tritten bzw. Haken / Ringe obliegen nur dem
Betreiber bzw. von ihm Beauftragten.
15. Die Anlage ist sauber zu halten. Mitgebrachte Gegenstände, Verpackungen
usw. sind nach Beendigung der Benutzung wieder mitzunehmen
bzw.zu entsorgen.
16. Während des freien Kletterns durch die Öffentlichkeit ( Freies Klettern ohne
Betreuung ) ist eine Nutzung durch Sportgruppen nur im gekennzeichneten
Bereich erlaubt.
17. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für verloren gegangene und
beschädigte Sachen.
18. Unbefugte, die die Kletteranlage nutzen bzw. nicht im Besitz einer gültigen
Kletterkarte sind und innerhalb der Anlage angetroffen werden, können
Dauerhaft oder auf eine Zeit von der Benutzung der Kletteranlage
ausgeschlossen werden.
19. Bei Gruppen hat / haben der / die Leiter / Leiterin der Gruppe dafür
zu sorgen, das die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe
in allen Punkten erfüllt wird. Leiter / Leiterin müssen Volljährig sein.
20. Wiederrufliches Nutzen der Kletteranlage ( Einbruch ) führt zwangsläufig zum
Haftungsausschluß, evtl. zum Schadensersatz und ggf. zur Strafanzeige.
21. FÜR UNBEFUGTES NUTZEN WIRD EINE ERHÖHTE KLETTERGEBÜHR IN DER
HÖHE VON 40,00 € ERHOBEN !!!
Copyright © 2012 by Sylvio Wiegandt
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